Dr. Monika Bobbert, Dipl.-Psych., Medizinische Fakultþt, Institut fŸr Geschichte der Medizin Ð Bereich Medizinethik, Heidelberg, Juni 2003
PatientenverfŸgungen ermšglichen es, die AusŸbung des Selbstbestimmungsrechts in Situationen hinein zu verlþngern, in denen man den eigenen Willen in Bezug auf diagnostische und therapeutische Ma§nahmen nicht mehr þu§ern kann. Meist bestehen PatientenverfŸgungen aus zwei Elementen: Zum einen werden bestimmte Krankheitssituationen umrissen und zum anderen medizinische Ma§nahmen genannt, die in diesen Fþllen zu unterlassen sind. Mittlerweile gibt es mehr als 50 unterschiedliche Formulare, von BŸrgerinitiativen, Vereinen, Krankenkassen, Kirchen oder Landesministerien entworfen.
FŸr die Anwendbarkeit einer PatientenverfŸgung mŸssen folgende Voraussetzungen erfŸllt sein: Freiwilligkeit, Informiertheit und WohlŸberlegtheit zum Abfassungszeitpunkt, eine gewisse zeitliche Nþhe und eine ãPassungÒ der schriftlich umrissenen Krankheitssituation zur vorliegenden Situation des Betroffenen.
Weitere Formen schriftlicher VorausverfŸgungen sind die Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten, bei der eine Person des Vertrauens (und eventuell noch eine Kontrollperson) als Stellvertreter eingesetzt wird, und die BetreuungsverfŸgung, die fŸr den Fall der Anordnung einer Betreuung durch das Vormundschaftsgericht Vorschlþge hinsichtlich Person sowie Art und Weise der Betreuung macht.
Hþufig wird empfohlen, eine PatientenverfŸgung mit einer Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten zu kombinieren.
- Bewusstes Nachdenken Ÿber Endlichkeit und Sterben
- Formulierung der eigenen Vorstellungen in Bezug auf das Lebensende
- Gewisse Entschiedenheit
- Vor dem Hintergrund einer lþngeren Krankheitsgeschichte u.U. prþzise Vorgaben
- Anhaltspunkte fŸr Angehšrige und €rzt(inn)e(n)
- Nachvollziehbarkeit und †berprŸfbarkeit durch Schriftlichkeit
- Vielfalt krankheitspezifischer Zustþnde: allgemeine Formulierung bzw. Festlegung des Begriffs ãLebensendeÒ oder Aufzþhlung einzelner Erkrankungen bzw. Prognosen?
- Festlegung der Ma§nahmen: allgemeine Formulierung (z.B. ãIntensivmedizinÒ, ãlebensverlþngernde Ma§nahmenÒ) oder detaillierte Ma§nahmenkataloge?
- Antizipierbarkeit von angst- und abwehrbesetzten Lebenssituationen bzw. †bertragbarkeit eines Urteils aus gesunden Tagen?
- Statische Anweisungen fŸr ein dynamisches psychisches Geschehen (vgl. Coping-Prozesse oder Willensþnderung)
- Standardformular nicht sinnvoll, da PatientenverfŸgungen unweigerlich (nur subjektiv zu fþllende) Urteile Ÿber Lebensqualitþt enthalten
- Gratwanderung Au§enstehender zwischen Information und Drþngen auf Behandlungsverzicht (vgl. z.B. familiþre oder škonomische Fremdinteressen)
Liegt eine PatientenverfŸgung vor, muss diese auf jeden Fall ernsthaft auf ihre Relevanz fŸr die gegebene Krankheitssituation hin geprŸft, d.h. ihr Wortlaut interpretiert werden.
Weil PatientenverfŸgungen fast immer der Auslegung und zusþtzlich auch der †berprŸfung bedŸrfen, ob der Betreffende sich im Klaren darŸber war, was er verfŸgte und ob dies aus freien StŸcken geschah, kšnnen PatientenverfŸgungen unter Zeitdruck, also beispielsweise in medizinischen Notfallsituationen, nicht berŸcksichtigt werden. Folglich haben PatientenverfŸgungen ihren Einsatzort sinnvollerweise nur vor oder nach einer Akutsituation.
Angehšrige und professionelle Helfer(innen) sollten den Betroffenen mšglichst frŸh, d.h., solange diese sich noch selbst mitteilen kšnnen, das Angebot machen, Ÿber Vorstellungen vom Lebensende und Sterben zu reden und darŸber, wie im Falle der Gesundheitsverschlechterung oder Lebensbedrohung verfahren werden sollte.
PatientenverfŸgungen sind nur ein Mittel des Umgangs mit Behandlungsentscheidungen am Lebensende. In den jeweiligen Institutionen sollten €rzt(inn)e(n) unterschiedlicher Fachbereiche, Pflegende, Seelsorger(innen), Sozialarbeiter(innen) Psycholog(inn)en, Jurist(inn)en u.a. im interdisziplinþren Dialog nach weiteren Mšglichkeiten der Vorbereitung und guten Regelung schwieriger Entscheidungssituationen suchen.
€rzt(inn)e(n) und Pflegende haben besonders hþufig mit Fragen am Lebensende zu tun. Sie mŸssen aufgrund ihrer Berufstþtigkeit in die Lage versetzt werden, darŸber mit den Betroffenen Gesprþche zu fŸhren. Insofern ist die neue €AO vom Juni 2002 zu begrŸ§en, die fordert, dass Studierende den Umgang mit unheilbar Kranken und Sterbenden lernen.
Gleichwohl darf die Kommunikation Ÿber Sterben und Tod von einer Gesellschaft, die es verlernt hat, Ÿber diese Themen zu sprechen, nicht allein auf die professionellen Helfer(innen) abgewþlzt werden. Auch gesellschaftlich muss die Ð durch die Hospizbewegung bereits wieder belebte Ð Kommunikation Ÿber Sterben und Tod und das Erzþhlen entsprechender Erfahrungen kultiviert werden.
- Bundesþrztekammer, Handreichungen fŸr €rzte zum Umgang mit PatientenverfŸgungen vom Okt. 1999:
- http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Empfidx/Patientenverf.html
- Bundesþrztekammer, Grundsþtze zur þrztlichen Sterbebegleitung vom Sept. 1998: http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Empfidx/Sterbebegl.html
- Esslinger Initiative Vorsorgen Ð Selbst bestimmen (Hg.), PatientenverfŸgung, Gesundheitsvollmacht, BetreuungsverfŸgung. Ein Beratungshandbuch, Esslingen 2000, 4. Ÿberarb. Aufl. (Die BroschŸre dieses Netzwerks zahlreicher Institutionen und multidisziplinþrer Berufsvertreter(innen) ist zu beziehen Ÿber: FH Esslingen Hochschule fŸr Sozialwesen, Flandernstr. 101, 73732 Esslingen.)
- Akademie fŸr Ethik in der Medizin e.V., Arbeitsgruppe ãSterben und TodÒ (Hg.), PatientenverfŸgungen, BetreuungsverfŸgung, Vorsorgevollmacht. Eine Handreichung fŸr €rzte und Pflegende, Gšttingen 1998. (Zu beziehen Ÿber: Akademie fŸr Ethik in der Medizin e.V. (AEM), Humboldtallee 36, 37073 Gšttingen.)
- Ach, Johannes, Kay§, Matthias (Hg.), Stell dir, vor, du stirbst... PatientenverfŸgungen und Vorsorgevollmachten in der Diskussion, MŸnster 1998.
- Klie, Thomas, Student, Christoph, Die PatientenverfŸgung, Freiburg 2001.